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   BVerwG, 26.10.1962 - VII C 23.61   

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BVerwG, 26.10.1962 - VII C 23.61 (https://dejure.org/1962,1061)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1962 - VII C 23.61 (https://dejure.org/1962,1061)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - VII C 23.61 (https://dejure.org/1962,1061)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII C 23.61
    Auch nachdem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) bekanntgeworden ist, hat der erkennende Senat an dieser Auffassung mit dem Beschluß vom 26. Januar 1962 - BVerwG VII B 109.60 - festgehalten.
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII C 23.61
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß bei der Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs auch gesamtplanerische, verkehrspolitische und deshalb der Rechtskontrolle nur wie bei Ermessensentscheidungen unterworfene behördliche Erwägungen möglich sind (BVerwGE 4, 89 und 9, 284).
  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59

    Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII C 23.61
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß bei der Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs auch gesamtplanerische, verkehrspolitische und deshalb der Rechtskontrolle nur wie bei Ermessensentscheidungen unterworfene behördliche Erwägungen möglich sind (BVerwGE 4, 89 und 9, 284).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 10.59
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII C 23.61
    Mit Recht hat der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren der Behörden nach § 27 des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1217) i.d.F. der Änderungsgesetze vom 6. Dezember 1937 (RGBl. I S. 1319), vom 16. Januar 1952 (BGBl. I S. 21) und vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) - PBefG 1934 - beurteilt (BVerwGE 10, 49 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 10/59]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1997 - 13 B 2586/97

    Anforderungen an das Vorliegen eines verwaltungsrechtlichen Anspruchs auf

    Angesichts des hierbei zum Ausdruck kommenden Schutzes vorhandener Unternehmer - vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1962 - VII C 23.61 -, Buchholz 442, 01 Nr. 3 zu § 13 PBefG - muß die grenzüberschreitende Linie bei der Beurteilung des öffentlichen Verkehrsinteresses als Ganzes, also auch mit den ausländischen Haltestellen, in den Blick genommen werden.
  • BVerwG, 02.06.1977 - 7 B 141.75

    Voraussetzungen der Einbeziehung von Umlandgemeinden in das städtische

    Das Berufungsgericht weicht auch nicht, wie die Klägerin meint, von dem Urteil des Senats vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII C 23.61 - (Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 3) ab.
  • BVerwG, 07.12.1962 - VII C 74.61

    Rechtsmittel

    Dazu gehört auch die Rücksicht darauf, daß ein Unternehmer den fraglichen Verkehr mit Omnibuslinien bereits längere Zeit befriedigend bedient hat; sein Unternehmen soll durch eine Neuzulassung nicht unrentabel werden (vgl. die Urteile vom 20. November 1959 - BVerwG VII C 12.59 - und vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII C 23.61 -).
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